Neubau vom Bauträger kaufen: Worauf es im Vertrag wirklich ankommt

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Der Erwerb einer Immobilie direkt vom Bauträger bietet für viele Käufer Komfort: Grundstück, Planung und Bauausführung liegen in einer Hand. Gerade beim Kauf von Objekten im Planungsstadium oder während der Bauphase entscheidet jedoch die vertragliche Gestaltung darüber, wie sicher der Weg bis zur Schlüsselübergabe verläuft. Ein Bauträgervertrag kombiniert den Grundstückskauf beziehungsweise den Erwerb eines Miteigentumsanteils mit der Errichtung oder dem Umbau eines Gebäudes und unterliegt den besonderen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Für Käufer in Dortmund und Nordrhein-Westfalen ist deshalb wichtig, vor der notariellen Beurkundung nicht nur Lage, Kaufpreis und Grundriss zu prüfen, sondern insbesondere Baubeschreibung, Vertragsanlagen, Zahlungsplan, Fertigstellungstermine und Abnahmeregelungen.

 

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Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis: Der tatsächliche Vertragsumfang

Wer eine Immobilie vom Plan weg kauft, erwirbt ein Leistungsversprechen. Prospekte, computergenerierte Visualisierungen und mündliche Aussagen aus dem Vertrieb sollten nicht nur im Verkaufsgespräch bleiben, sondern im notariellen Vertrag und seinen Anlagen nachvollziehbar geregelt werden. Unbestimmte Formulierungen wie „hochwertige Sanitärobjekte“ oder „Ausführung nach Wahl des Bauträgers“ bergen das Risiko von späteren Meinungsverschiedenheiten über die Ausführungsqualität.

Wichtige Prüfpunkte in den Vertragsanlagen:

  • Detaillierte Spezifikation aller verwendeten Materialien und technischen Anlagen
  • Verbindliche, vermaßte Grundrisse inklusive nachvollziehbarer Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Eindeutige Fristen für den Baubeginn und den spätesten Fertigstellungstermin sowie Regelungen für den Fall von Verzögerungen
  • Klare Regelungen zu den Kosten von Sonderwünschen und deren Dokumentation

 

Der Ratenplan nach MaBV: Zahlungen nur nach Baufortschritt

Die Zahlungsmodalitäten beim Bauträgerkauf sind durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gesetzlich reguliert. Der Kaufpreis wird nicht in einer Summe fällig, sondern regelmäßig in bis zu sieben Teilbeträgen, die sich am Baufortschritt orientieren.

Eine Rate sollte erst dann angefordert werden, wenn der entsprechende Bauabschnitt tatsächlich erreicht ist und die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen. Bestehen Mängel oder Restleistungen, sollte vor Zahlung geprüft werden, ob und in welchem Umfang Einbehalte oder Vorbehalte möglich und sinnvoll sind.

Zudem steht Verbrauchern bei der ersten Rate grundsätzlich eine gesetzliche Fertigstellungssicherheit in Höhe von 5 % der Gesamtsumme zu, die beispielsweise durch Einbehalt oder eine geeignete Sicherheit des Bauträgers umgesetzt werden kann. Die eigene Finanzierung muss präzise auf diesen Zahlungsplan abgestimmt sein, um die Belastung durch Bereitstellungszinsen der Banken im Vorfeld kalkulieren zu können. Dies gilt für Eigentumswohnungen im innerstädtischen Bereich von Dortmund ebenso wie für schlüsselfertige Einfamilienhäuser im Umland.

 

Übergabe, Abnahme und Mängel: Jetzt beginnt die entscheidende Phase

Die Abnahme ist mehr als ein formaler Termin. Mit ihr bestätigt der Käufer grundsätzlich, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Deshalb sollte die Immobilie sorgfältig geprüft und jedes sichtbare Problem im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Sinnvoll ist es häufig, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der Mängel erkennt, die Laien leicht übersehen.

Bei Bauwerken beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche regelmäßig fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme. Umso wichtiger ist eine genaue Dokumentation von Anfang an: Fotos, Protokolle, Schriftverkehr und Fristen schaffen Klarheit, wenn später nachgebessert werden muss.

 

Unterstützung beim Immobilienkauf in Dortmund

Der Kauf einer Neubauimmobilie erfordert eine fundierte Vorbereitung. KOCH IMMOBILIEN unterstützt Sie dabei, die wirtschaftlichen und immobilienfachlichen Aspekte der Vertragsunterlagen einzuordnen, damit Sie Ihre Entscheidung auf einer belastbaren Grundlage treffen können.

Die rechtliche Prüfung des Bauträgervertrags sollte bei Bedarf durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.

 

FAQ

Was unterscheidet einen Bauträgervertrag von einem normalen Kaufvertrag?

Ein klassischer Kaufvertrag regelt den Erwerb einer bereits bestehenden Immobilie. Der Bauträgervertrag hingegen verbindet den Kauf eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils mit der Verpflichtung, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen. Er enthält damit kaufvertragliche und werkvertragliche Elemente.

Was passiert, wenn der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmeldet?

Die Sicherungsmechanismen der MaBV und die 5-%-Fertigstellungssicherheit können Risiken reduzieren, schließen finanzielle und praktische Nachteile bei einer Insolvenz aber nicht vollständig aus. Entscheidend ist, ob die vertraglichen Sicherungen, Vormerkung, Freistellungserklärung, Zahlungsplan und der tatsächliche Baufortschritt sauber umgesetzt wurden. In einem solchen Fall sollte unverzüglich rechtlicher Rat eingeholt werden.

Kann der Bauträger den Kaufpreis nach Vertragsschluss erhöhen?

In der Regel wird im Bauträgervertrag ein Festpreis vereinbart. Preisanpassungen kommen vor allem dann in Betracht, wenn der Käufer nachträglich Sonderwünsche oder Leistungsänderungen beauftragt oder wenn der Vertrag ausdrücklich wirksame Anpassungsregelungen enthält.

Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum bei einer Neubau-Wohnungsanlage ab?

Grundsätzlich ist sorgfältig zu prüfen, wer zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums berechtigt oder bevollmächtigt ist. Häufig wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um das Gemeinschaftseigentum technisch zu prüfen. Pauschale Abnahmeklauseln zugunsten des Bauträgers oder von ihm nahestehenden Personen sollten kritisch geprüft werden.

Welche Bedeutung hat der Gutachterausschuss in Dortmund?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund führt eine Kaufpreissammlung, veröffentlicht Grundstücksmarktberichte und ermittelt unter anderem Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte. Diese Daten können eine Orientierung zum lokalen Grundstücks- und Immobilienmarkt geben, ersetzen aber keine individuelle Prüfung des konkreten Neubauprojekts.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit OpenAI ChatGPT

 

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